Logo der Stadt Büren -> Zur Homepage

Anliegenverzeichnis

  • Detailansicht Familienpassausstellung
  
Beschreibung:

Zuständig für die Ausstellung des Familienpasses ist das BürgerBüro


Förderungsvoraussetzungen


Berechtigter Personenkreis


Familien ab 3 Kinder


Alleinerziehende ab 1 Kind


Empfänger von Arbeitslosengeld I ab 2 Kinder


Empfänger von Arbeitslosengeld II ab 1 Kind


Familien mit behindertem Kind auf Nachweis.


Die familienpolitischen Aspekte sind vorrangig. Deshalb wird keine Einkommensgrenze festgesetzt.


Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder die Grundwehr- oder Ersatzdienst leisten.


Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Büren haben. Die Kinder wenigstens den Nebenwohnsitz.


Der Familienpass wird auf Antrag vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Ein Nachweis für die Berechtigung ist auf Verlangen vorzulegen.


Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für 1 Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Dafür wird keine Gebühr erhoben.


Er behält für das Jahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen.


Der Familienpass ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis bzw. Stundentenausweis.


 


Vergünstigungen


Der Bürener Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen :


Eintrittsgelder für die Bäder


Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt


Familienpassinhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen städtischen Veranstaltungen der Stadt eine 50 %-ige Ermäßigung. Wenn die Veranstaltung eines Vereins aus Mitteln der Stadt gefördert wird, soll bei den Eintrittspreisen auch eine Ermäßigung von 50 % gelten.


Kursgebühren der VHS


Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebührenermäßigung  nach deren Gebührensatzung bis zu  50 %, sofern nicht bereits andere Ermäßigungen in Anspruch genommen worden sind.


Klassenfahrten


Bei mehrtägigen Klassenfahrten zahlt die Stadt einen Zuschuss von 1 / 3 der Kosten, höchstens aber 50,00 € an Schüler der Primar- und der Sekundarstufe I und II, die ihren 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Büren haben, soweit andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind.


Mitgliedsbeiträge an Vereine


Viele Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Vereinen nachzufragen.


Kreismusikschule


Vergünstigungen sind bei der Kreismusikschule nachzufragen.

  
Ähnliche Anliegen:Familienpass
  
Zuständig:
Berg, SilkeTel. (02951)970-0
E-Mail
Böke, MarkusTel. (02951)970-0
E-Mail
Kretschmer, VerenaTel. (02951)970-0
E-Mail
Münstermann, UteTel. (02951)970-0
E-Mail
Schmücker, KatrinTel. (02951)970-0
E-Mail
Schulte, ChristianeTel. (02951)970-0
E-Mail
  
 Stadt Büren
 Königstr. 16
 
 33142 Büren
 
Öffnungszeiten:Rathaus:

Montag - Freitag:08:30 - 12:00 Uhr
Montag - Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr

BürgerBüro im Rathaus:

Montag, Dienstag, Mittwoch:08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:08:00 - 13:00 Uhr
Samstag:10:00 - 12:00 Uhr
  
Kontakt:Telefon: (02951) 970 0
Telefax: (02951) 970 120
E-Mail
  

Ende des Seiteninhalts