Anliegenverzeichnis
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| Beschreibung: | Zuständig für die Ausstellung des Familienpasses ist das BürgerBüro Förderungsvoraussetzungen ►Berechtigter Personenkreis Familien ab 3 Kinder Alleinerziehende ab 1 Kind Empfänger von Arbeitslosengeld I ab 2 Kinder Empfänger von Arbeitslosengeld II ab 1 Kind Familien mit behindertem Kind auf Nachweis. ►Die familienpolitischen Aspekte sind vorrangig. Deshalb wird keine Einkommensgrenze festgesetzt. ►Berücksichtigt werden alle Kinder, für die Kindergeld bezogen wird oder die Grundwehr- oder Ersatzdienst leisten. ►Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Büren haben. Die Kinder wenigstens den Nebenwohnsitz. ►Der Familienpass wird auf Antrag vom Einwohnermeldeamt ausgestellt. Ein Nachweis für die Berechtigung ist auf Verlangen vorzulegen. ►Der Familienpass wird in Form von Einzelpässen für die Eltern und jedes berechtigte Kind für 1 Jahr ausgestellt und auf Antrag verlängert. Dafür wird keine Gebühr erhoben. Er behält für das Jahr Gültigkeit, auch wenn die Voraussetzungen im Laufe des Jahres entfallen. ►Der Familienpass ist bei Personen über 16 Jahren nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis, Reisepass oder Schülerausweis bzw. Stundentenausweis. Vergünstigungen Der Bürener Familienpass berechtigt zur Inanspruchnahme der nachstehend aufgeführten Vergünstigungen : ►Eintrittsgelder für die Bäder ►Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Familienpassinhaber erhalten auf die Eintrittspreise bei kulturellen städtischen Veranstaltungen der Stadt eine 50 %-ige Ermäßigung. Wenn die Veranstaltung eines Vereins aus Mitteln der Stadt gefördert wird, soll bei den Eintrittspreisen auch eine Ermäßigung von 50 % gelten. ►Kursgebühren der VHS Die Volkshochschule gewährt Kursteilnehmern, die einen Familienpass vorlegen, der auf ihren Namen ausgestellt ist oder ihren Namen enthält, eine Gebührenermäßigung nach deren Gebührensatzung bis zu 50 %, sofern nicht bereits andere Ermäßigungen in Anspruch genommen worden sind. ►Klassenfahrten Bei mehrtägigen Klassenfahrten zahlt die Stadt einen Zuschuss von 1 / 3 der Kosten, höchstens aber 50,00 € an Schüler der Primar- und der Sekundarstufe I und II, die ihren 1. Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Büren haben, soweit andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. ►Mitgliedsbeiträge an Vereine Viele Vereine gewähren Vergünstigungen. Einzelheiten sind bei den jeweiligen Vereinen nachzufragen. ►Kreismusikschule Vergünstigungen sind bei der Kreismusikschule nachzufragen. |
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| Ähnliche Anliegen: | Familienpass |
| Zuständig: | Berg, SilkeTel. (02951)970-0 Böke, MarkusTel. (02951)970-0 Kretschmer, VerenaTel. (02951)970-0 Münstermann, UteTel. (02951)970-0 Schmücker, KatrinTel. (02951)970-0 Schulte, ChristianeTel. (02951)970-0 |
| Stadt Büren | |
| Königstr. 16 | |
| 33142 Büren | |
| Öffnungszeiten: | Rathaus: Montag - Freitag:08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag:14:00 - 16:00 Uhr BürgerBüro im Rathaus: Montag, Dienstag, Mittwoch:08:00 - 17:00 Uhr Donnerstag:08:00 - 18:00 Uhr Freitag:08:00 - 13:00 Uhr Samstag:10:00 - 12:00 Uhr |
| Kontakt: | Telefon: (02951) 970 0 Telefax: (02951) 970 120 |

