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Anliegenverzeichnis

  • Detailansicht Rundfunkgebührenbefreiung
  
Beschreibung:Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine Befreiung von der Rundfunkgebühr zu erhalten. Voraussetzung ist die Eintragung des Merkmals "RF" im Schwerbehindertenausweis des Anschlussinhabers oder die Unterschreitung gesetzlich festgeschriebener Einkommensgrenzen.
  
Benötigte Unterlagen:- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal "RF",
- Einen aktuellen Arbeitslosengeld II Bescheid
- Einkommensnachweis
  
Ähnliche Anliegen:Telefongebührenvergünstigung
  
Zuständig:
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Böke, MarkusTel. (02951)970-0
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Kretschmer, VerenaTel. (02951)970-0
E-Mail
Münstermann, UteTel. (02951)970-0
E-Mail
Schmücker, KatrinTel. (02951)970-0
E-Mail
Schulte, ChristianeTel. (02951)970-0
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Bubestinger, MarionTel. (02951)970-160
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