| Beschreibung: | Die für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt.
Grundsätzlich sollen die Verlobten die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem zuständigen Standesamt anmelden. Ist einer der Verlobten hieran verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Diese sogenannte Beitrittserklärung, die anliegend auch ausdrucken können, ist zusammen mit den anderen benötigten Unterlagen dem Standesamt vorzulegen.
Nachdem Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet haben, vereinbaren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten.
In dem ausgewählten Standesamt suchen Sie sich (sofern Sie dies wünschen) ein Stammbuch der Familie aus, in dem Sie Ihre Heiratsurkunde bzw. Abschrift Ihres Familienbuches und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können.
In Salzkotten können Sie sich von montags bis freitags und jeden 1. Samstag im Monat im Trauzimmer des Standesamtes trauen lassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dienstags, donnerstags und freitags im Heimathaus Salzkotten den Bund der Ehe zu schließen. Für das Heimathaus fallen neben den üblichen Standesamtsgebühren zusätzliche Kosten von 100 EUR an, die direkt an den Heimatverein zu entrichten sind.
Bitte melden Sie sich ca. 10 - 15 Minuten vor der Trauung in dem bei der Terminierung bestimmten Zimmer des von Ihnen ausgewählten Standesamtes.
Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten, so bringen Sie diese ebenfalls zu o.g. Termin mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Ein Führerschein reicht nicht aus.
Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig sein, so ist ein/e Dolmetscher/in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss und der/die allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen sein muss. |
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